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Landstrompflicht Kreuzfahrtschiffe: NABU begrüßt die Initiative durch die Landstromvorreiter Hamburg und Schleswig-Holstein

c: HPA

Der NABU begrüßt die Initiative der Umweltminister von Hamburg und Schleswig-Holstein, die Nutzung von Landstrom für Schiffe verbindlich zu machen.

Wie das Landstromangebot in deutschen Häfen ausgeweitet werden kann, wird derzeit auf der Umweltministerkonferenz (UMK) in Hamburg diskutiert.

Die Seehäfen von Hamburg und Kiel haben bereits angekündigt, ihre Landstromabnahmeangebote zeitnah auszubauen.

Auch Rostock in Mecklenburg-Vorpommern plant aktuell eine Anlage für Kreuzfahrtschiffe. Der NABU fordert, dass zukünftig alle Container- und Kreuzfahrtterminals in den deutschen Seehäfen Häfen entsprechend Landstromanschlüsse vorhalten. Bremen und Niedersachsen zeigen zu landseitigen Angeboten momentan noch wenig Entschlossenheit.

Neben sauberer Luft ist Landstrom auch ein großer Beitrag zum Klimaschutz. Strom aus erneuerbaren Energien sorgt dafür, dass während der Liegezeit keine Treibhausgas-emissionen anfallen. „Hamburg und Schleswig-Holstein haben mit dem Committment für die Ausweitung von Landstrom anerkannt, dass Schiffsabgase einen erheblichen, negativen Einfluss haben und Mensch, Natur und Klima geschützt werden müssen. Dass der Schutz für alle Bundesländern nicht gleich sein soll, leuchtet nicht ein. Eine nationale Landstrominitiative ist das Mindeste. Sie setzt allerdings voraus, dass die Häfen auch die Stromanschlüsse zur Verfügung stellen“, sagt Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik beim NABU Hamburg.

„Die EEG-Umlage zu senken, um die Abnahme attraktiver zu machen, ist zwar richtig, sollte aber kein zwingendes Kriterium sein. Besonders in der Kreuzschifffahrt werden Milliardenbeträge verdient. Zumindest ist eine Landstromabnahme für die Branche keine Frage des Überlebens, sondern der unternehmerischen Verantwortung“, so Siegert. 

Grundsätzlich setzt sich der NABU dafür ein, dass der Verursacher der Emissionen für die Reduzierung der Emissionen sorgen und zahlen muss („Polluter Pays Principle“). Allerdings ist aktuell in der Schifffahrt weder vom Kraftstoff, noch von der an Bord verfügbaren Technik, umfänglich und wirkungsvoll eine deutliche Reduzierung von schädlichen Klima- und Luftemissionen zu erwarten.

Die Bundesländer müssen daher in den Ausbau von Landstromanlagen sowohl für die Kreuz- als auch die Handelsschifffahrt investieren. Im Vergleich zur strikten Regulierung auf Europas Straßen, die genau aus dem Grund über die letzten Dekaden kontinuierlich weiterentwickelt wurde, stoßen Schiffe riesige Mengen an Schadstoffen aus.

In der Schifffahrt sind Katalysatoren selten, Partikelfilter überhaupt nicht genutzt, der Kraftstoff im Vergleich zum Straßenverkehr sehr dreckig.  Stickoxid-, Schwefel- und Feinstaubemissionen aus dem Schiffsverkehr wirken dabei nicht nur lokal, sondern werden durch den Wind großflächig verteilt; Feinstaubemissionen bis zu 400 Kilometer.

Stickoxide wandeln sich in der Atmosphäre ebenfalls zu Feinstaub und haben auch weit entfernt von der Quelle einen erheblichen negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, auf Böden oder Wasserkörper.

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